AGBs

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Vektor Pharma TF GmbH, Hauptstraße 13, 88524 Uttenweiler, Deutschland

Im Interesse einer geordneten und freundschaftlichen Beziehung zu unseren Kunden legt die Firma Vektor Pharma TF GmbH (im Folgenden VEKTOR) all Ihren Geschäftsbeziehungen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:

§ 1 Art und Umfang der Dienstleistungen

VEKTOR erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden, Entwicklungsdienstleistungen, Beratungen, Schulungen, Analysen sowie kundenindividuelle Dienstleistungen und Ähnliches. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag, bzw. Angebot bestimmt. VEKTOR erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluß aktuellen Stand des Wissens und der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. VEKTOR ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

§ 2 Mitwirkungsleistung des Kunden

Der Kunde wird VEKTOR bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der geson-derten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Dokumenten- und Datensicherung obliegt dem Kunden.

§ 3 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

VEKTOR räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienst-leistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.

§ 4 Vergütung

Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der VEKTOR-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche VEKTOR Ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von VEKTOR zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands. Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstage erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst 8 Std. inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von VEKTOR anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§ 5 Preise/Zahlungsfristen/Verzug

Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist VEKTOR berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. VEKTOR ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt, sowie dazu, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

§ 6 FreisteIlung von Rechtsmängeln

Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt nicht bei vorliegen einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Rechtsmangels, sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 7 Haftung

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen VEKTOR, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. VEKTOR haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden, bzw. maximal des Auftragswertes für das zugehörige Arbeitspaket. VEKTOR übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg. Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.

§ 8 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) VEKTOR erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, so weit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Ausführliche Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

(2) VEKTOR ist berechtigt, die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragen Dritten gemäß § 1 Abs. 2 weiterzugeben.

(3) Der Kunde stellt sicher, daß VEKTOR alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit.

(4) Der Kunde und VEKTOR sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

§ 9 Schlußbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. - Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Sitz der VEKTOR, derzeit Ulm vereinbart. VEKTOR ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

Vektor Pharma TF GmbH – Therapeutische Filme | Hauptstraße 13 | 88524 Uttenweiler | Tel: +49-7374-383000 | info@vektor-pharma.de

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